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Neues

Schiessordnung - Mise à jour - den 21/09/2018 : 23:15

Schiessordnung

Aktualisierung vom 17.09.2018:

Art. C.8
Vor Schiessbeginn können neue Schützen nachgemeldet werden.
Es müssen Name, Vorname, Adresse und Geburtsdatum, sowie der Jahresbeitrag eingereicht bzw. Eingezahlt werden.
Sollte einer der Angaben fehlen, wie z.B. das Geburtsdatum,
so werden 10 Ringe vom geschossenen Resultat der Mannschaft (aber nicht beim Schützen) abgezogen.
Zusätzlich muss der Verein eine Geldstraffe von 10 € bezahlen.
Im Falle, dass die Zahlung nicht erfolgt, werden nochmals 10 Ringe abgezogen.
Diese Ringabzüge werden auch bei weiteren Schießen getätigt, wenn die Regularisierung nicht vorgenommen wird.
Falls eine Anmeldung nicht korrekt vorgenommen wurde, wird dies im Internet auf der Homepage veröffentlicht.

Art. E.2
Jeder körperbehinderte Schütze (egal ob die Behinderung ständig oder vorübergehend ist) hat das Recht auf Hilfestellung.
Diese Regel gilt auch für Senioren.
Aus sicherheitstechnischen Gründen müssen die Kadetten während des ganzen Schiessens begleitet sein.
Diese Hilfestellung ist auf den Ladevorgang und das Halten von hinten der Waffe beschränkt.
Die Begleitperson muss jedoch darauf achten die Schützen links und rechts des Kadetten nicht zu stören.

Art. E.24
Der Schiessstand darf nur auf Anweisung der Standaufsicht betreten und verlassen werden.
Verlässt der Schütze während des Schiessens den Schiessstand, so muss er seine Scheiben liegen lassen.

Die komplette, aktualisierte Schiessordnung ist unter Downloads - Schiessordnung und Statuten - herunterladbar.