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Aufgrund eines technischen Problems mit der Auswertemaschine am Sonntag den 12.2.23 in Gruppe 4 sowie das mehrfache Durchziehen der Scheiben mit unterschiedlichen Ergebnissen, haben 2 Vorstandsmitglieder heute die Scheiben von Meesters Josephine mit der Auswertemaschine des Verbandes neu ausgewertet und sind zu dem Ergebnis von 95 Punkten gekommen.
Zur Erinnerung:
FVDG Schießordnung (Downnloads - Schießordnung und Statuten - Schießordnung)
Art. F.4: Jede Scheibe darf nur einmal durch die Auswertemaschine gewertet werden.
Art. F.5: Scheiben mit strittigen Einschüssen, sind mit den Schusswerten zu beschriften und von dem Maschinenbediener mit seinem Namen zu versehen.
Art. F.7: Bei Nichtvorhandensein, technischem Ausfall oder bei deutlich fehlerhaftem Auswerteergebnis durch die Auswertemaschine, müssen alle geschossenen Scheiben und Auswertebögen an den Verband geschickt werden.
Art F.9: Die Scheiben werden nicht den Schützen überlasen.